Therapien

Therapieablauf

Als Heilpraktikerin ist es meine Pflicht, eine umfassende Anamnese durchzuführen. Bei Ihrem ersten Besuch in meiner Praxis steht zu Beginn ein ausführliches Gespräch an.
Die Naturheilkunde braucht diese ausführliche Erhebung des Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes, damit Symptome und Krankheiten in einen Zusammenhang gebracht werden können.

Ihre Vorarbeit
Schreiben Sie mir per Mail Ihr Anliegen, Beschwerden bzw. Symptome. Auch sehr wichtig zu wissen, wann werden die Beschwerden besser, wann schlechter oder wie oder wann hat alles begonnen. Nennen Sie alle Symptome oder Auffälligkeiten, auch wenn Sie glauben, es hätte nichts mit dem Fall zu tun. Je genauer die Beschreibung, um so individueller kann die Therapie erfolgen.

Erstgespräch/ Untersuchung
Meine Behandlungen beginnen immer mit einer ausführlichen Erstanamnese. Hier schildern Sie mir genau Ihre Beschwerden. Bitte bedenken Sie auch, dass ich eventuell frühere Symptome, Krankheiten und Operationen erfrage, da dies unter Umständen mit Ihrem aktuellen Befinden zusammenhängen könnte.
Im Anschluss folgt die körperliche Untersuchung, wobei ich hier auch die Vorgehensweise der TCM mit Puls- und Zungendiagnose mit einbeziehe. Es wird nun die Therapie mit Ihnen besprochen. Die Betrachtung der Haut spielt bei der Anamnese ebenso eine große Rolle, bitte kommen Sie daher zu den Terminen ungeschminkt! Für diesen ersten Termin planen Sie bitte ca. 90 Minuten ein.

Behandlungstermin
Neben den Therapieformen der TCM wie Akupunktur, Kräuter, Ernährung, Qigong, Tuina, werden auch Fußreflexzonen-Therapie, Homöopathie, Dorn- Therapie, je nach Diagnose, zum Einsatz kommen. Alle diese Behandlungsmethoden können gut miteinander kombiniert werden.
Weitere Folgetermine besprechen wir gemeinsam und ergeben sich aus der Behandlungsnotwendigkeit.
Für die reinen Behandlungstermine planen Sie bitte je nach Aufwand zwischen 40 – 60 Minuten ein.

Therapieangebot

Kosten

Alle therapeutischen Leistungen werden nach jeder Behandlung bar bezahlt.
Privatversicherte und Beihilfeempfänger können die Rechnungen bei Ihrer Versicherung geltend machen. Dafür erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten von Heilpraktikern in der Regel nicht.
Bitte informieren Sie sich wegen einer Erstattungsmöglichkeit vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Behandlungskosten können auch steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater diesbezüglich.

Sollten Sie vereinbarte Termine, ob telefonisch oder schriftlich, nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte 48 Stunden vorher Bescheid. So kann ich diese Zeit einen anderen Patienten widmen.

Bei Fragen rufen Sie mich einfach unverbindlich an.